Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.05.2024 erstellt und basiert auf Selbsteinschätzung.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht und verpflichtet deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit.

ELHA-MASCHINENBAU ist bemüht, die Website www.elha.de barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Website ist mit BFSG weitgehend vereinbar.

Nachfolgende Punkte können eine Einschränkung darstellen:

  • Manche Bilder enthalten keine alternativen Texte
  • Eingabeformulare enthalten keine Alternativen zu CAPTCHA
  • Videos enthalten keine Untertitel

Nachfolgende Inhalte sind eingeschränkt zugänglich:

  • Popups: nicht mit Tastatur schließbar
  • Maschinen / Fertigungsmodule / Maschinenaufbau: nicht per Tastatur steuerbar
  • Maschinen / Parallelkinematik-Modul: 3D-Modell nicht per Tastatur steuerbar
  • Kontakt / Vertriebspartner Übersichtskarte: nicht per Tastatur steuerbar

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.